wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 16.08.2016
33 O 2/16 -

Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Unternehmen muss mehrere Bezahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Stromkonzern Yello Strom seinen Kunden bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic verschiedene Zahlungs­möglichkeiten anbieten muss. Die Verpflichtung der Kunden zur Zustimmung zum SEPA-Last­schrift­verfahren verstößt gegen das Gesetz.

Im zugrunde liegenden Streitfall bot der Stromkonzern Yello Strom den Verbrauchern bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten. Die Berliner Verbraucherzentrale sah diese Vorgehensweise als wettbewerbswidrig an.

Energiewirtschaftsgesetz sieht Pflicht zum Angebot mehrerer Zahlungsmöglichkeiten vor

Das Landgericht Köln entschied, dass Yello Strom damit gegen das Gesetz verstoßen hat. Denn das Energiewirtschaftsgesetz sehe vor, dass Verbrauchern vor Vertragsabschluss mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Allein das Lastschriftverfahren reiche nicht aus, so die Richter weiter.

Vorhandene unterschiedliche Zahlmöglichkeiten bei anderen Tarifen nicht entscheidend

Den Einwand von Yello Strom, dass bei anderen Stromtarifen auf ihrer Internetseite mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten würden, ließ das Gericht nicht gelten. Denn diese Tarifangebote unterschieden sich nicht nur in den unterschiedlichen Zahlungsweisen, sondern auch in ihrem Inhalt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Lastschriftverfahren | Stromanbieter | Zahlung | Zahlungsmöglichkeiten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23184 Dokument-Nr. 23184

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23184

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
klaus butzer schrieb am 26.09.2016

ich meine,ich habe mal im bgb gelesen,das ich das recht habe jede schuld durch barzahlung, ohne entstehung zusätzlicher kosten, zu begleichen. wer kennt diesen §?

M..Frank schrieb am 22.09.2016

Das machen doch alle Stromanbieter! Wechselt man,egal von wem zu wem, der neue Stromanbieter bietet nur die SEPA Abbuchung an! Also,wohin soll man dann denn wechseln, es gibt doch keine andere Möglichkeit, darin sind sich doch alle Stromkonzerne einig.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung