wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 03.11.2015
22 O 204/15 -

Informationspflicht des Reiseveranstalters: Reiseveranstalter kann sich grundsätzlich auf Prüfung der Wasserqualität durch Behörden verlassen

Informationspflicht nur bei Kenntnis von Abwasserproblemen

Zwar trifft einen Reiseveranstalter die Pflicht, über eine Abwasserproblematik zu informieren. Diese besteht jedoch nur bei Kenntnis der Problematik. Grundsätzlich kann sich ein Reiseveranstalter bei einem bekannten Badeort auf die Prüfung der Wasserqualität durch die Behörden verlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines zweiwöchigen Strandurlaubs in einem bekannten Badeort in der Türkei im August 2014 litt eine Familie unter starkem Durchfall sowie starken Bauchkrämpfen mit Erbrechen. Grund dafür war, dass es wegen eines Vorfalls in der örtlichen Kläranlage das Abwasser nicht wie sonst kilometerweit ins Meer gepumpt wurde, sondern in den Fluss gelaufen ist, wodurch der nahe gelegen Strandbereich verseucht wurde. Der Familienvater warf der Reiseveranstalterin eine Verletzung von Informationspflichten vor und beanspruchte aufgrund der erlittenen gesundheitlichen Beschwerden eine Reisepreisminderung von 100 % für 12 Tage. Die Reiseveranstalterin wies dies zurück. Sie führte an, erst mit der Abreise der Familie von der Abwasserproblematik Kenntnis erlangt zu haben. Dies ließ wiederum der Familienvater nicht gelten. Denn immerhin habe bereits seit Beginn des Urlaubs eine Geruchsbelästigung vorgelegen. Zudem sei das Wasser verfärbt gewesen und eine Vielzahl von weiteren Hotelgästen sei an Durchfall erkrankt. Der Familienvater erhob schließlich Klage.

Kein Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund Durchfallerkrankung

Das Landgericht Köln entschied gegen den Familienvater. Ihm habe kein Anspruch auf Reisepreisminderung zugestanden. Denn die Reise sei nicht mit einem Mangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB behaftet gewesen. Der Familienvater habe nicht nachweisen können, dass die Reiseveranstalterin ihre Informationspflichten oder sonstige Pflichten verletzt habe.

Keine Pflichtverletzung aufgrund verschmutzten Meerwassers

Der Reiseveranstalterin sei nach Ansicht des Landgerichts zunächst keine Pflichtverletzung aufgrund des verschmutzten Meerwassers anzulasten gewesen. Denn diese habe grundsätzlich keinen Einfluss auf den Zustand des Meeres und habe auch keine bestimmte Beschaffenheit des Meeres übernommen. Ebenso wie die Ansteckung durch Kontakt mit Mitreisenden liege auch eine Ansteckung durch im Meer schwimmende Fäkalien grundsätzlich im allgemeinen Lebensrisiko des Urlaubers.

Keine Verletzung von Informationspflichten

Weiterhin habe die Reiseveranstalterin auch nicht ihre Informationspflichten verletzt, so das Landgericht. Denn sie habe erst mit Abreise der Familie von der Abwasserproblematik Kenntnis erlangt. Ein Reiseveranstalter dürfe sich an einem bekannten Badeort, der von vielen Reiseveranstaltern genutzt werde, grundsätzlich darauf verlassen, dass die zuständigen Behörden die Wasserqualität ausreichend beobachten und überprüfen.

Keine Warnpflicht aufgrund Geruchsbelästigung, Meerwasserverfärbung sowie mehrerer Krankheitsfälle

Die Reiseveranstalterin habe nicht aufgrund der Geruchsbelästigung oder Meerwasserverfärbung auf eine Verschmutzung schließen müssen. Denn bei dem Fluss habe es schon wegen der großen Hitze und der Trockenheit zu einer Geruchsbildung kommen können. Die Verfärbung des Meerwassers habe ebenfalls andere Ursachen, wie zum Beispiel Algenbildung, haben können. Darüber hinaus sei eine Welle von Magen-Darm-Erkrankungen wegen der hohen Temperaturen nichts, was unmittelbar auf ein Abwasserproblem bzw. eine Verseuchung des Meerwassers schließen lasse. Zwar könne ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass die Ursache einer Erkrankung im Hotel und damit im Gewährleistungsbereich des Reiseveranstalters liege, wenn mindestens 10 % der Hotelgäste gleichzeitig an gleichartigen Symptomen erkranke (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.2005 - 22 S 399/04 -). Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2016
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2016, Seite: 60
RRa 2016, 60

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22583 Dokument-Nr. 22583

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung