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Landgericht Köln, Urteil vom 20.12.1989
- 10 S 201/89 -
Belästigungen durch Abluft eines Wäschetrockners berechtigen zu einer Mietminderung von 10 %
Nutzung eines Wäschetrockners mit Abluft stellt vertragswidrige Nutzung dar
Wird ein Mieter durch die Abluft eines Wäschetrockners eines Mitmieters erheblich belästigt, da dieser in erheblichen Umfang genutzt wird, kann der Mieter seine Miete um 10 % mindern. Zudem stellt eine solche Nutzung eines Wäschetrockners einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Den Mietern habe ein
Abluft muss nicht hingenommen werden
Soweit ein Mieter nicht oberhalb einer Wäscherei oder Heißmangel wohnt, brauche er es nach Auffassung des Landgerichts nicht hinnehmen, dass ihm fast ständig
Nutzung des Wäschetrockners stellte vertragswidrigen Gebrauch dar
Nach Ansicht des Landgerichts stelle eine solche Verwendung eines Wäschetrockners keinen ortsüblichen Gebrauch dar, sondern eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1990, 385/rb)
- Belästigung durch Zigarettenrauch und Essensgeruch in der Wohnung rechtfertigt Mietminderung um 20 Prozent
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998
[Aktenzeichen: 5 S 421/97]) - Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
[Aktenzeichen: 213 C 94/10])
Jahrgang: 1990, Seite: 385 WuM 1990, 385
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Dokument-Nr. 16504
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