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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014
- 9 S 460/13 -
Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels
Keine Verwirklichung des Gebrauchsrisikos des Fahrzeugs, sondern des Risikos der Hebebühne
Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Reifenwechsels in einer Hobbywerkstatt kam es zu einer
Amtsgericht weist Klage ab
Das Amtsgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Es habe kein Versicherungsschutz bestanden, da die
Landgericht bejaht Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Fahrzeughalters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Fahrzeughalter habe ein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden. Es habe keine
Keine Verwirklichung des Gebrauchsrisikos des Fahrzeugs
Gemäß der
Keine Verwirklichung fahrzeugtypischer Gefahr aufgrund Fahrzeuggewichts
Selbst wenn beim Absenken der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2017
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2013
[Aktenzeichen: 1 C 142/13]
- "Benzinklausel": Schadenseintritt aufgrund Betankung des Fahrzeugs begründet Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung
(Landgericht Duisburg, Urteil vom 05.07.2006
[Aktenzeichen: 11 O 105/05]) - "Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Fahrzeugbeschädigung aufgrund fehlerhafter Absicherung des PKW nach Parken
(Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012
[Aktenzeichen: 6 S 324/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 1126 NJW-RR 2014, 1126 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 587 NZV 2014, 587 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 100 VersR 2015, 100 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 101 zfs 2015, 101
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Dokument-Nr. 23761
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