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Landgericht Hannover, Urteil vom 06.10.2020
- 13 O 186/20 -
TUI darf Erstattung des Reisepreises nach coronabedingter Reiseabsage nicht erschweren
Reiseveranstalter muss Rückzahlungshinweise im Internet deutlich machen
Das LG Hannover hat in entschieden, dass TUI Deutschland künftig auf seiner Webseite eindeutig auf Erstattungsansprüche nach der Reiseabsage infolge der Corona-Pandemie hinweisen muss.
TUI hatte auf seiner Internetseite viele Informationen zu "Corona und Ihrer Reise" aufbereitet – insbesondere über die Möglichkeit, sich nach der Absage der Reise einen Gutschein ausstellen zu lassen oder kostenlos umzubuchen.
Hinweis auf die Reisekostenerstattung war versteckt, und kaum auffindbar
Der Hinweis auf die
LG: Hinweis auf Rechtsanspruch der Reisepreiserstattung muss klar und deutlich erkennbar sein
Das LG Hannover hat das Reiseunternehmen gemäß seinem Anerkenntnis verurteilt. Darin untersagt das Landgericht dem Unternehmen, den Kunden auf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2021
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (ab)
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Dokument-Nr. 29676
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