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Landgericht Hanau, Urteil vom 12.12.1990
4 O 1184/90 -

Geohrfeigtem Schüler steht kein Schmerzens­geld­anspruch zu

Keine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlich­keits­rechts

Wird ein Schüler von einem Lehrer geohrfeigt, so steht ihm dann kein Schmerzens­geld­anspruch zu, wenn es zu keiner schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlich­keits­rechts kam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hanau hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1989 wurde ein Schüler während einer Klassenfahrt von einem Lehrer mehrmals geohrfeigt sowie mit den Worten "Du blöder Hammel, Du elender" beschimpft. Hintergrund des Vorfalls war, dass der Schüler einen Drehpilz so stark drehte, dass eine darauf sitzende Schülerin laut schrie. Der geohrfeigte Schüler klagte schließlich auf Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand nicht

Das Landgericht Hanau entschied gegen den Schüler. Diesem habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Zwar habe der Lehrer eine rechtswidrige und schuldhafte Körperverletzung sowie Beleidigung getätigt. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld begründe ein solches Verhalten jedoch dann nicht, wenn das körperliche Wohlbefinden sowie das Persönlichkeitsrecht nur gering beeinträchtigt werden. So habe der Fall hier gelegen.

Geringe Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und Persönlichkeitsrechts

Die Ohrfeige sei im vorliegenden Fall weder besonders schmerzhaft gewesen noch habe sie weitergehende Folgen verursacht, so das Landgericht. Es sei zudem zu berücksichtigen gewesen, dass der Schüler durch sein Verhalten die Ohrfeigen und Beleidigung zumindest mitveranlasst hat. Daher sei die Reaktion des Lehrers zwar nicht gerechtfertigt oder entschuldbar, aber jedenfalls verständlich gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2014
Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (zt/NJW 1991, 2028/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1991, Seite: 2028
NJW 1991, 2028
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1991, Seite: 336
zfs 1991, 336

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Dokument-Nr.: 18204 Dokument-Nr. 18204

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Kommentare (2)

 
 
M..Frank schrieb am 19.05.2014

Wer bitte entscheidet objektiv darüber, ob hier nur eine geringe Beeinträchtigung des Wohlbefindens vorliegt? Zugegeben, es nicht immer einfach "eine Horde Schülerinnen/Schüler" so zu betreuen, so dass weder die Lehrkräfte, noch die Schülerinnen/Schüler geohrfeigt werden müssen. Allerdings erwarte ich von einem ausgebildeten Pädagogen, dass er immer kontrolliert und unaufgeregt seinen Unterricht gestaltet und auch von seiner Seite jeglichen Konfrontationskurs vermeidet. Aber, bei allem Verständnis für die gestressten Lehrkräfte, es gibt ein Züchtigungsverbot und das ist auch gut so!

Jezz antwortete am 19.05.2014

Darüber muss man 24 Jahre nach dem Urteil wirklich nicht mehr diskutieren ...

Heutzutage könnnen schon Eltern verurteilt werden, wenn sie ohrfeigen.

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