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Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.10.2011
- 321 O 493/09 -
Überhöhte Gasrechnungen – E.on muss 75.000 Euro zurückzahlen
Vorgenommene Preiserhöhungen unwirksam
Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von rund 75.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Mit der Klage machte die Verbraucherzentrale abgetretene Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten seit Sommer 2004 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns E.on Hanse widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte nur unter
Verbraucherzentrale Hamburg klagt exemplarisch für 55 Kunden auf Zahlung zu viel gezahlter Beträge
In dem Urteil des Landgerichts Hamburg ging es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hatte die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt. Mit Erfolg. Das Landgericht Hamburg verurteilte die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass sie sich erwarten, dass E.on nicht in eine aussichtslose Berufung gehe, sondern dem Urteil schnell Folge leistet werde, sodass das Geld zügig an die Gaskunden weitergeleitet werden könne.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online
- LG Itzehoe: E.ON Hanse muss Strompreiserhöhung erstatten
(Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2011
[Aktenzeichen: 2 O 352/09]) - LG Hamburg: Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen von E.ON-Hanse unwirksam
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.02.2011
[Aktenzeichen: 320 S 129/10 und 320 S 82/10])
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Dokument-Nr. 12457
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