Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 21.12.2009
- 315 O 551/09 -
LG Hamburg: Konzertveranstalter muss in Werbeanzeigen Komplettpreis eines Tickets angeben
Keine Schummelei bei Angaben zu Ticket-Preisen durch Kleingedrucktes
Konzertveranstalter dürfen Kunden bei der Werbung für Veranstaltungen nicht mit falschen Ticketpreisen locken und nur im "Kleingedruckten" darauf hinweisen, dass zusätzliche Vorverkaufs- und Systemgebühren anfallen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewarb die Stage Entertainment in Anzeigen Karten für das Musical „Ich war noch niemals in New York“ in großer Schrift „2 Tickets 99,- €!“. Erst im Mini-Kleingedruckten erfuhr der Kunde, dass „zzgl. 15 % Vorverkaufsgebühr und 2 € Systemgebühr pro Ticket“ zu zahlen sei. Aus 99,- Euro für zwei Karten wurde so ein Preis von 117,85 Euro.
Gesamtpreis darf nicht erst nach Lesen der Fußzeile ersichtlich werden
Mit einer dagegen gerichteten Abmahnung war die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Landgericht Hamburg nun erfolgreich. Dementsprechend darf die Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH zukünftig nicht mehr in Zeitungsanzeigen für Konzertkarten zu einem bestimmten Preis werben, wenn der beworbene Preis drucktechnisch herausgestellt ist und sich erst aus einer unauffälligen Fußzeile ergibt, dass zu dem beworbenen Preis noch weitere
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2010
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Hamburg (pt)
- Discount-Fitness-Studio darf nicht mit günstigem Preis werben, wenn Duschen extra bezahlt werden muss
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2008
[Aktenzeichen: 6 U 1/08]) - Im Internet 5,- Euro teurer: Gericht untersagt Flugpreiswerbung ohne Endpreisangabe
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2007
[Aktenzeichen: 3-08 O 82/07]) - Verstoß gegen Preisangabenverordnung: "BetterFly" - Werbung der Lufthansa weiterhin verboten
(Oberlandesgericht Köln, Vergleich vom 09.05.2007
[Aktenzeichen: 6 U 239/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9042
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9042
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.