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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013
310 O 460/13 -

Redtube wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnwelle: Streamingdienst kann Unterlassung des Versendens von Abmahnungen verlangen

Abmahnungen erfolgten zu Unrecht

Der Streamingdienst Redtube kann erfolgreich von The Archive verlangen, dass keine Abmahnungen mehr aufgrund der Nutzung des Portals verschickt werden. Denn die Abmahnungen erfolgten zu Unrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Nutzer des Streamingportals Redtube von dem schweizerischen Unternehmen The Archive wegen des Streamings von Filmen abgemahnt. Das Internetportal Redtube sah dies als unzulässig an und erhob daher Klage auf Unterlassung der Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Streaming von Filmen.

Anspruch auf Unterlassung bestand wegen Eingriffs in Gewerbebetrieb

Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt. Dem Portal habe ein Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB zugestanden. Denn durch die Abmahnungen sei in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Portals eingegriffen worden. Denn durch die Abmahnschreiben, in dem die Empfänger dazu aufgefordert wurden das Streaming bestimmter Inhalte zu unterlassen, sei die Kundenbeziehung zu den Abgemahnten gefährdet worden.

Abmahnschreiben waren unberechtigt

Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sei zudem rechtswidrig gewesen, so das Landgericht weiter, da die Abmahnschreiben unberechtigt gewesen seien. Zum einen sei die begehrte Unterlassungsverpflichtung zu weit gegangen. Denn das Unterlassungsverlangen habe sich auf das Unterlassen des Streamings als solches gerichtet, obwohl ein solches Verhalten nicht stets unzulässig ist. Vielmehr komme es gemäß § 44 a Nr. 2 UrhG darauf an, ob eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt wird. Die Rechtswidrigkeit der Abmahnungen habe sich zum anderen daraus ergeben, dass den abgemahnten Personen unterstellt wurde, sie haben eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, ohne dass zugleich begründet wurde, woraus sich die offensichtliche Rechtswidrigkeit ergeben haben soll.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

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Dokument-Nr.: 17687 Dokument-Nr. 17687

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Kommentare (3)

 
 
Toni Holland schrieb am 15.02.2014

Die ganze Bande, egal ob The Archive, beteidigte Rechtsverdreher usw. gehoeren in den Knast.....denn das ganze war doch ein cleveres aber nicht geschickt genug eingefaedeltes Manoever um ubertoepelten User , in einer mehr oder weniger peinlichen Sache, Kohle aus der Tasche zu ziehen.....nur mit dem Medienecho und dem oeffentlich gemachten Wiederstand vieler Abgezockter hatten diese Typen nicht gerechnet .....fuer die beteidigten Anwaelte.....waere ein BERUFSVERBOT die richtige Antwort.....

Peterjuergenw. schrieb am 14.02.2014

Eigentlich müsste "The Archive AG" alle eingetriebenen Gelder zurück überweisen mit einer Entschuldigung.

Wespe schrieb am 14.02.2014

Wann bitte sind die Gerichte mal in der Lage einen Schlußstrich unter die Affaire zu ziehen und die ganze Bande einzulochen. ?

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