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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013
- 310 O 460/13 -
Redtube wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnwelle: Streamingdienst kann Unterlassung des Versendens von Abmahnungen verlangen
Abmahnungen erfolgten zu Unrecht
Der Streamingdienst Redtube kann erfolgreich von The Archive verlangen, dass keine Abmahnungen mehr aufgrund der Nutzung des Portals verschickt werden. Denn die Abmahnungen erfolgten zu Unrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Nutzer des Streamingportals
Anspruch auf Unterlassung bestand wegen Eingriffs in Gewerbebetrieb
Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt. Dem Portal habe ein Anspruch auf
Abmahnschreiben waren unberechtigt
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 341 CR 2014, 341 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 267 MMR 2014, 267
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Dokument-Nr. 17687
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