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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 18.12.1986
11 T 96/86 -

Vermieter hat Zutrittsrecht zur Wohnung zwecks Ablesung des Heiz­kosten­verteilers

Mieter muss Ablesung und Zutritt dulden

Um den Heizkostenverteiler abzulesen steht dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Diesen Zutritt sowie die Ablesung muss der Mieter dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der Vermieterin ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, um den Heizkostenverteiler ablesen zu können. Nachdem das Amtsgericht Hamburg ein solches Recht bejahte, musste sich das Landgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen.

Zutrittsrecht bestand

Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Vorinstanz. Die Vermieterin habe zum Zwecke der ordnungsgemäßen Ablesung des Heizkostenverteilers die Wohnung der Mieter betreten dürfen. Die Mieter seien dazu verpflichtet gewesen, den Zutritt zu gewähren.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/DWW 1987, 164/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.11.1986
    [Aktenzeichen: 39 A C 2560/86]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 1987, Seite: 164
DWW 1987, 164

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17872 Dokument-Nr. 17872

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Kommentare (1)

 
 
da vico schrieb am 24.03.2014

das wundert, dass ein Gericht zu Gunsten des Vermieters entscheidet! Das schreibe ich mit rot in den Kalender

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