Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.09.2019
- 2-24 O 175/18 -
Reiseveranstalter kann nicht für Sturz in der Badewanne haftbar gemacht werden
Auszurutschen und stürzen in der Dusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko
Der Reiseveranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde erlitt, der beim Ausstieg aus der Hotelbadewanne auf deren Rand stürzte, wobei ein Halterungsgriff aus der Wand riss. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im hier vorliegenden Fall befanden sich die Klägerin und ihr Ehemann im Rahmen einer
Klägerin begehrt Schmerzensgeld und Reisepreisminderung
Die Klägerin verlangte von dem
LG: Haftung des Reiseveranstalters scheitert jedenfalls am erforderlichen Schutzzweckzusammenhang
Nach Auffassung des Landgerichts kann letztlich dahinstehen, ob der Haltegriff ordnungsgemäß verankert gewesen ist. Eine Haftung des beklagten Reiseveranstalters scheitere jedenfalls am erforderlichen Schutzzweckzusammenhang: Der Halterungsgriff sei auf ca. 60 cm Höhe und etwas schräg angebracht gewesen. Daraus ergebe sich, dass er nur dazu diente, Gästen beim Baden das Aufstehen bzw. Aufrichten zu erleichtern. Er sei aber nicht dazu da gewesen, Personen beim Ausrutschen oder im Sturz Halt zu geben. Daher habe sich nur die allgemeine Gefahr verwirklicht, beim Duschen auszurutschen und zu stürzen. Sie bilde Teil des allgemeinen Lebensrisikos.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Fußverletzung durch ein aus der Wand gebrochenes Handwaschbecken begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Reisemängeln
(Amtsgericht München, Urteil vom 03.12.2013
[Aktenzeichen: 274 C 14644/13]) - Reiseveranstalter haftet nicht für Sturz eines Reisenden in der Dusche eines Hotels
(Landgericht Koblenz, Urteil vom 26.09.2007
[Aktenzeichen: 12 S 83/07 ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29045
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29045
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.