Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.09.2020
- 2-24 O 104/20 -
Kein Entschädigungsanspruch gegen Fluggesellschaft bei Flugannullierung wegen Insolvenz des Reiseveranstalters
Keine Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft
Wird ein Flug annulliert, weil der Reiseveranstalter insolvent ist, so besteht gegenüber der Fluggesellschaft kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung. Insofern besteht keine Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der
Kein Anspruch auf Entschädigung gegen Fluggesellschaft
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe gegen die Fluggesellschaft kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Denn nach Art. 3 Abs. 6 VO besteh kein Entschädigungsanspruch, wenn eine Pauschalreise aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird. So lag der Fall hier.
Keine Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft für Flugannullierung
Die Fluggesellschaft habe den Grund der Annullierung nicht zu verantworten und sei daher auch nicht entschädigungspflichtig, so das Landgericht. Der Flug wäre für sich betrachtet ausführbar gewesen. Er habe lediglich wegen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2021, 82/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 82 RRa 2021, 82
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30325
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30325
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.