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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.11.2021
- 2-13 T 69/21 -
Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung richtet sich gegen Wohnungseigentümergemeinschaft
WEG-Verwalter ist falscher Anspruchsgegner
Der Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung richtet sich nach der WEG-Reform gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht mehr gegen den Verwalter. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragten einige Mitglieder einer
Wohnungseigentümergemeinschaft ist Anspruchsgegner
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung müsse gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2022, 65/rb)
- Amtsgericht Fulda, Beschluss vom 21.09.2021
[Aktenzeichen: 37 C 19/21 (G)]
Jahrgang: 2022, Seite: 47 GE 2022, 47 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 65 WuM 2022, 65
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Dokument-Nr. 31473
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