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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.04.2021
- 2-13 S 87/20 -
Einladung zur Eigentümerversammlung durch nicht befugten Wohnungseigentümer: Keine Nichtigkeit von getroffenen Beschlüssen
Beschlüsse können angefochten werden
Lädt ein nicht befugter Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung ein, sind die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse nicht nichtig. Sie können aber mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer
Keine Nichtigkeit des Beschlusses
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss sei nicht
Möglichkeit der Anfechtungsklage
Wird die Versammlung dagegen durch einen dazu nicht ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen, so das Landgericht, liege eine wirksame Eigentümerversammlung vor, die allerdings an einem Einladungsmangel leide. Die dann getroffenen Beschlüsse seien anfechtbar. Jedoch sei hier die Anfechtungsfrist abgelaufen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 09.07.2020
[Aktenzeichen: 800 C 1761/19]
- Für Wohnungseigentümer besteht keine Treuepflicht zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung bis zum Ende
(Amtsgericht Neumarkt, Urteil vom 20.08.2015
[Aktenzeichen: 4 C 5/14 WEG]) - Werdende Wohnungseigentümer sind zur Eigentümerversammlung zu laden
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2021
[Aktenzeichen: 2-13 S 18/20]) - Einladung zur Eigentümerversammlung durch vom Verwalter unberechtigt beauftragten Dritten: Auf Versammlung getroffene Beschlüsse sind nichtig
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.12.2021
[Aktenzeichen: 2-13 S 75/20])
Jahrgang: 2021, Seite: 461 WuM 2021, 461
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Dokument-Nr. 30659
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