wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018
2-13 S 31/16 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf nicht Kontaktverbot mit Mietern anderer Wohnungseigentümer beschließen

Geltendmachung eines eventuellen Kontaktverbots aufgrund Vereinbarung oder Teilungserklärung durch einzelne Eigentümer

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft ist nicht berechtigt, durch einen Beschluss ein Kontaktverbot mit Mietern anderer Wohnungseigentümer zu regeln. Ein Kontaktverbot kann sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder der Teilungserklärung ergeben. Dieses Verbot muss aber von den einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf einer Versammlung im November 2014 eine Regelung beschlossen, wonach es den Wohnungseigentümern untersagt war Kontakt zu Mietern anderer Eigentümer ohne deren Wissen aufzunehmen. Ein Wohnungseigentümer hielt dies für unzulässig und erhob Klage gegen den Beschluss. Das Amtsgericht Groß-Gerau wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Unwirksamer Beschluss zum Kontaktverbot

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Beschluss zum Kontaktverbot zu Mietern sei unwirksam. Denn für einen derartigen Beschluss fehle eine Beschlusskompetenz. Ein Kontaktverbot könne entweder durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder durch die Teilungserklärung geregelt werden.

Geltendmachung des Kontaktverbots durch einzelne Wohnungseigentümer

Bei einem solchen Kontaktverbot gehe es nach Auffassung des Landgerichts um befürchtete Störungen im Verhältnis einzelner Wohnungseigentümer zu ihren Mietern. Diese Störungen betreffen die Verhältnisse der einzelnen Eigentümer bei der Nutzung ihres Sondereigentums und können daher nicht vergemeinschaftet werden. Sie müssen somit von den jeweiligen Eigentümern individuell geltend gemacht werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Groß-Gerau, Urteil vom 01.12.2016
    [Aktenzeichen: 65 C 266/14 (13)]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 628
NZM 2018, 628
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 595
WuM 2018, 595

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26452 Dokument-Nr. 26452

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26452

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?