wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.02.2020
2-13 S 140/19 -

Kein Beschluss­anfechtungs­verfahren gegen Beschlüsse von Miteigentümern einer Wohnung über Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung

Kein Vorliegen einer Wohnungs­eigentums­sache nach § 43 WEG

Fassen Miteigentümer einer Wohnung Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung, so sind die Beschlüsse nicht mittels eines Beschluss­anfechtungs­verfahrens nach § 46 WEG anfechtbar. In diesem Fall liegt keine Wohnungs­eigentums­sache nach § 43 Nr. 1 oder 4 WEG vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer in einer Wohnungseigentumsanlage gelegen Wohnung fassten im April 2019 mehrere Beschlüsse. Einer der Miteigentümer war damit nicht einverstanden und erhob daher einer Beschlussanfechtungsklage.

Amtsgericht wies Beschlussanfechtungsklage ab

Das Amtsgericht Fürth/Odenwald wies die Beschlussanfechtungsklage ab. Die gefassten Beschlüsse unterlägen nämlich nicht der Anfechtung nach § 46 WEG. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung ein.

Landgericht verneint ebenfalls Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Die Beschlussanfechtungsklage sei unzulässig. Es liege keine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 4 WEG vor. Beschlüsse von Wohnungseigentümern im Sinne dieser Vorschrift seien nur solche Beschlüsse, die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft fällen. So lag der Fall hier nicht. Die Beschlüsse wurden hier von den Miteigentümern einer Wohnung, welche in der Wohnungseigentumslage lag, und damit von einer Bruchteilsgemeinschaft gefasst. Die Parteien haben sich auch nicht als Wohnungseigentümer gegenübergestanden, so dass auch keine Wohnungseigentumssache nach § 43 Nr. 1 WEG vorgelegen habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2020, 677/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Fürth/Odenwald , Urteil vom 18.09.2019
    [Aktenzeichen: 1 C 205/19]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2020, Seite: 677
GE 2020, 677

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28852 Dokument-Nr. 28852

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28852

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung