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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.07.2021
- 2-13 S 120/20 -
Kein Auskunftsanspruch des Wohnungseigentümers bei Möglichkeit der Informationserlangung durch Einsichtsrecht
Einsichtsrecht umfasst Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle und Verträge mit Handwerkern
Kann ein Wohnungseigentümer die begehrten Informationen über sein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen erlangen, besteht kein Anspruch auf Auskunft. Das Einsichtsrecht umfasst unter anderem die Beschlusssammlung, die Versammlungsprotokolle und die Verträge mit Handwerkern. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Hanau gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft unter anderem auf Erteilung von Auskunft. Die klagenden
Kein Anspruch auf Auskunft
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hanau, Urteil
[Aktenzeichen: 94 C 216/18 (94)]
Jahrgang: 2021, Seite: 1272 GE 2021, 1272 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 643 WuM 2021, 643
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Dokument-Nr. 31074
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