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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2022
- 2-13 O 60/21 -
Ein per Fax eingereichte Verteidigungsanzeige eines Anwalts ist seit dem 1. Januar 2022 formunwirksam
Schriftsätze müssen mittels elektronischer Form eingereicht werden
Seit dem 1. Januar 2022 müssen anwaltliche Schriftsätze mittels elektronischer Form gemäß § 130 d ZPO eingereicht werden. Eine mittels Fax eingereichte Verteidigungsanzeige ist daher formunwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a.M. übersandte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten im Januar 2022 die
Unwirksame Verteidigungsanzeige
Das Landgericht Frankfurt a.M. hielt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31485
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