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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2014
- 2-11 S 86/14 -
Langjährige Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellerverschlags kann jederzeit widerrufen werden
Duldung führt nicht zur mietvertraglichen Einbeziehung der Nutzung
Duldet ein Vermieter über lange Jahre die unentgeltliche Nutzung eines nicht vom Mietvertrag umfassten Kellerverschlags durch einen Mieter, so kann der Vermieter die Nutzung jederzeit widerrufen. Eine solche Duldung führt auch nicht zu einer mietvertraglichen Einbeziehung der Nutzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit über die
Anspruch auf Herausgabe und Räumung des Kellerverschlags bestand
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe gemäß § 985 BGB ein Anspruch auf
Kein Nutzungsrecht aufgrund langjähriger Duldung
Ein Nutzungsrecht habe sich nach Auffassung des Landgerichts auch nicht daraus ergeben, dass die Mieter den Kellerverschlag jahrzehntelang unentgeltlich nutzten und die Vermieterin dies duldete. Denn eine langjährige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2014
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2014, 1587/rb)
- Lediglich gestattete Gartennutzung kann vom Eigentümer widerrufen werden
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.12.2006
[Aktenzeichen: 8 U 83/06]) - Langjährige Duldung der kostenfreien Nutzung eines Schuppens des Vermieters stellt Leihe dar
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 29.01.2021
[Aktenzeichen: 34 C 34/520])
Jahrgang: 2014, Seite: 1587 GE 2014, 1587
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Dokument-Nr. 20349
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