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Landgericht Erfurt, Urteil vom 30.09.2021
- 3 O 489/21 -
Ticketportal darf pauschal keine 10 Euro Mahngebühr fordern
Überhöhte Mahngebühren sind in Mahnschreiben ebenso unzulässig wie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Landgericht Erfurt hat dem Betreiber des Portals Ticketbande untersagt, in Mahnschreiben systematisch überhöhte Mahngebühren von jeweils 10 Euro zu verlangen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Das niederländische Unternehmen, das Veranstaltungstickets auf dem Zweitmarkt anbietet, war dem vzbv bereits 2010 wegen einer unzulässigen Mahngebühr aufgefallen. Damals sollten Kunden laut einer
LG: Klauselverbot darf nicht umgangen werden
Das Landgericht Erfurt schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass es sich dabei um den Versuch handelte, das gesetzliche Verbot solcher Klauseln zu umgehen. Für Verbraucher mache es keinen Unterscheid, ob die
10 Euro Mahnpauschale überhöht
Die Mahnpauschale von 10 Euro war nach Überzeugung der Richter überhöht. Das Unternehmen blieb vor Gericht den Nachweis schuldig, dass ihm durch die Mahnung neben den üblichen Porto- und Papierkosten weitere umlegbare Kosten entstanden waren. Zudem sei für den Kunden bei Vorlage der Rechnung nicht ersichtlich, dass er auch die Möglichkeit habe, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das Gericht verbot dem Portalbetreiber, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2022
Quelle: ra-online, (Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)/ab)
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Dokument-Nr. 31291
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