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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2021
- 22 O 25/18 -
Kunstwerk "Ballon Venus" kann repariert werden
LG Düsseldorf verurteilt Galerie zur Zahlung von Schadensersatz
Das Landgericht Düsseldorf auf die Klage eines Kunstliebhabers wegen Beschädigung seiner Skulptur die beklagte Galerie zur Zahlung von Schadensersatz iHv 17.038,-- € verurteilt und die weitere Klage abgewiesen.
Der Kläger erwarb im Januar 2015 von der beklagten Galerie das Kunstobjekt "Ballon Venus Jeff Koons" inklusive speziell gefertigter Transportbox und Vitrine zum Kaufpreis von 45.000,00 €. Es handelt sich um ein "Multiple" aus einer Serie von 650 Exemplaren aus dem Jahr 2013, welches von der Fa. New Art Editions in Den Haag in Zusammenarbeit mit dem Künstler Jeff Koons hergestellt und von der Fa. Moët & Chandon (Marke: Dom Pérignon) herausgegeben wurde. Das Kunstobjekt ist eine aus zwei Teilen bestehende Kunststoffskulptur aus Polyurethan mit Hochglanzlack, welche der berühmten ca. 30.000 Jahre alten "Venus von Willendorf" nachempfunden wurde. Die Skulptur ist auf einer Stele montiert und durch eine Vitrine in Form einer Plexiglashaube verschlossen.
Beschädigungen der Skulptur beim Transport
Im Jahr 2017 beauftragte der Kläger die beklagte Galerie, das Kunstobjekt aus dem Raum Frankfurt a.M. nach Düsseldorf zu transportieren. Der geschäftsführende Gesellschafter der beklagten Galerie holte die Skulptur beim Kläger ab und bestätigte durch seine Unterschrift, das
Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten
Die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat dem Kläger nicht die von ihm beantragten 50.000,-- €, sondern nur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2021
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31178
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