wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 06.04.2011
21 O 609/10 -

LG Coburg: Grundstückseigentümer haftet nicht für Schaden bei offensichtlicher Zweckentfremdung eines Zauns durch Kinder

Gegen offensichtliche Gedankenlosigkeit müssen keine speziellen Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden

Ein Eigentümer eines Grundstücks hat grundsätzlich im Rahmen des Zumutbaren dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Er ist jedoch dann nicht zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn ein Kind durch offensichtliche Gedankenlosigkeit und Zweckentfremdung des Zauns durch eine herabfallende Eisenstange zu Schaden kommt. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte ein siebenjähriges Mädchen mit seinem Vater im Jahr 2009 eine öffentliche Veranstaltung in der Nähe des Anwesens des Beklagten. Dort hängte sie sich, während der Vater die jüngere Schwester aus dem Auto hob, an eine Eisenstange. Diese löste sich und fiel mit der Klägerin zu Boden, wobei das Kind schwere innere Verletzungen erlitt. Es musste zehn Tage im Krankenhaus verbringen.

Eltern verlangen vom beklagten Eigentümer Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die Eltern der Klägerin ließen vortragen, der Beklagte habe die Stange nicht ausreichend befestigt. Daher müsse er 7.500 Euro Schmerzensgeld zahlen und für die zehn Tage Krankenhausaufenthalt über 6.000 Euro entgangenen Arbeitseinkommens für den Vater. Der Vater habe die Tochter täglich im Krankenhaus besucht.

Beklagter beteuert einwandfreien Zustand der Umzäunung

Der Beklagte verteidigte sich damit, dass seine Umzäunung bis zum Unfalltag in einwandfreiem Zustand gewesen sei. Er habe sie einige Wochen vor dem Unfall kontrolliert. Möglicherweise hätten Jugendliche die Eisenstange verbogen, so dass es zum Unfall gekommen sei.

Verhalten des Mädchens stellt offensichtliche Zweckentfremdung des Zaunes dar, für die Eigentümer keine Sicherungsmaßnahmen treffen muss

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Zwar hat der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich im Rahmen des Zumutbaren dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Dies gilt jedoch nur gegenüber befugten Benutzern eines Grundstücks. Zwar muss man bei Kindern auch mit einer unbefugten oder bestimmungswidrigen Benutzung rechnen, weil diese aus Spieltrieb, Unerfahrenheit und Leichtsinn Gefahren nicht richtig einschätzen können. Im vorliegenden Fall stellte das Landgericht fest, dass nur selten im Jahr Kinder an der Umzäunung anzutreffen sind. Auch musste der Beklagte nicht damit rechnen, dass sich sechsjährige Kinder alleine und ohne Aufsicht dort aufhalten würden. Der Umstand, dass der Vater der Klägerin abgelenkt war und somit nicht rechtzeitig eingreifen konnte, kann nicht zu Lasten des Beklagten gehen. Das Verhalten des Mädchens stellt nach Auffassung des Landgerichts eine so offensichtliche Zweckentfremdung des Zaunes dar, dass der Beklagte dagegen keine Sicherungsmaßnahmen ergreifen musste. Einem vernünftigen Erwachsenen hätte sich aufdrängen müssen, dass die Strebe einer solchen Belastung möglicherweise nicht standhält. Daher wies das Gericht die Klage ab.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2011
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12221 Dokument-Nr. 12221

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12221

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung