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Landgericht Bremen, Urteil vom 12.03.2015
- 7 S 336/14 -
Abgeschabte Nahtstellen nach kurzer Nutzungszeit: Möbelhaus muss Ledersofa zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
Verwendung eines Sofas beschränkt sich nicht allein auf das Sitzen
Das Landgericht Bremen hat ein Möbelhaus dazu verurteilt, ein Ledersofa, das nach nur kurzer Zeit der Nutzung Abschabungen an prägnanten Nahtstellen aufwies, zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten. Nach Auslegung des Landgerichts liegt ein Mangel eines Ledersofas unabhängig von dem Material und der Verarbeitung auch dann vor, wenn es nicht nur - wie grundsätzlich gedacht - zum Sitzen sondern auch zum Liegen verwendet wurde.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erwarb im Jahr 2011 in einem Bremer Möbelhaus ein Ledersofa (2-Sitzer) eines Markenherstellers für einen
Möbelsachverständiger verneint Vorliegen von Fehlern bei Material und Verarbeitung
In erster Instanz holte das Amtsgericht ein Gutachten eines Möbelsachverständigen ein. Der Sachverständige konnte keine Fehler im verwendeten Material und der Verarbeitung feststellen. Die Abriebstellen beruhen nach den Ausführungen des Sachverständigen letztlich darauf, dass der Kläger zeitweise auf dem
LG: Auch beim Liegen auf dem Sofa darf es nicht zum Abrieb kommen
Das Landgerichts Bremen hob das Urteil des Amtsgerichts auf und verurteilte das beklagte Möbelhaus zur (Rück-)Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2015
Quelle: Landgericht Bremen/ra-online
- Unwirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels schließt nicht Nachbesserungsanspruch aus
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Dokument-Nr. 21327
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