wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012
6 S 324/11 -

"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privat­haft­pflicht­versicherung bei Fahr­zeug­beschädigung aufgrund fehlerhafter Absicherung des PKW nach Parken

Absicherung des PKW nach Parken stellt Gebrauch eines Fahrzeugs dar

Sichert ein Fahrzeugführer nach dem Parken das Fahrzeug nicht hinreichend ab und rollt es deswegen los und wird beschädigt, so muss dafür nicht die Privat­haft­pflicht­versicherung einstehen. Diese kann sich erfolgreich auf die "Benzinklausel" berufen. Denn die Absicherung des PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin einer Privathaftpflichtversicherung parkte das Fahrzeug eines Freundes ab ohne es ausreichend abzusichern. Das Fahrzeug rollte daher los und wurde beschädigt. Sie beanspruchte daraufhin ihre Privathaftpflichtversicherung. Da sich diese aber mit dem Hinweis auf die "Benzinklausel" weigerte zu zahlen, erhob die Versicherungsnehmerin Klage. Das Amtsgericht Bremen wies die Klage ab. Dagegen legte die Versicherungsnehmerin Berufung ein.

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz

Das Landgericht Bremen bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung der Versicherungsnehmerin zurück. Die Versicherung sei aufgrund der Benzinklausel von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen. Diese greife, wenn sich eine Gefahr verwirklicht, die dem Fahrzeuggebrauch eigen ist und diesem selbst und unmittelbar zugerechnet werden muss. Nicht erforderlich sei dabei, dass der Versicherte das Fahrzeug bei Schadenseintritt noch fährt. Daher gehöre zu den gebrauchsspezifischen Gefahren eines Kraftfahrzeugs auch das Falschbetanken (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 05.07.2006 - 11 O 105/05).

Absichern eines Fahrzeugs nach dem Parken stellt gebrauchsspezifische Gefahr dar

Davon ausgehend hat das Landgericht das Absichern eines Fahrzeugs nach dem Parken als eine gebrauchsspezifische Gefahr angesehen. Denn auch das Abstellen eines PKW sei zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines PKW erforderlich und gehöre daher zum Aufgabenkreis des Fahrzeugführers. Damit sei die Versicherungsnehmerin Führerin des beschädigten Fahrzeugs gewesen.

Eventuell bestehende Deckungslücken sind hinzunehmen

Zwar erkannte das Landgericht an, dass im vorliegenden Fall eine Deckungslücke entstand, da wegen der Anwendung der Benzinklausel die Privathaftpflichtversicherung und wegen des Schadenseintritts beim versicherten Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht griff. Dies müsse aber vom Versicherten hingenommen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Landgericht Bremen, ra-online (zt/NJW-RR 2012, 1427/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bremen, Urteil vom 18.10.2011
    [Aktenzeichen: 18 C 107/11]
Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1427
NJW-RR 2012, 1427
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 44
NZV 2013, 44

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17517 Dokument-Nr. 17517

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17517

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung