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Landgericht Bonn, Urteil vom 01.06.2010
- 7 O 470/09 -
Telekom hat Fürsorgepflicht und muss Kunden auf hohe Rechnungen hinweisen
Ungewöhnliches Internetnutzungsverhalten
Die Telekom hat nach Ansicht des Landgerichts Bonn gegenüber ihren Kunden eine Fürsorgepflicht und muss sich bei auffällig hohen Rechnungen um die Ursachen kümmern.
Im zugrunde liegende Fall war ein neu installierter DSL-Router falsch eingestellt. Das Gerät stellte einen ständigen Zugang zum
Ungewöhnliches Internetnutzungsverhalten hätte der Telekom auffallen müssen
Nach Ansicht des Landgericht Bonn hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter Rechnungen gestellt und Beträge abgebucht. Damit habe sich die Telekom einer
Mitverschulden der Kundin
Allerdings sah das Landgericht Bonn bei der Kundin eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2011, Seite: 8 ITRB 2011, 8
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Dokument-Nr. 10124
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