wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2017
16 O 21/16 -

Wetter-App des DWD ist wettbewerbs­rechtlich unzulässig

DWD-App verstößt gegen Gesetz über den Deutschen Wetterdienst

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die kostenfreie Wetter-App "DWD WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wettbewerbs­rechtlich unzulässig ist. Das Gericht entschieden, dass es die beklagte Bundesrepublik Deutschland unterlassen muss, eine Wetter-App anzubieten, die nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter anbietet.

Seit Juni 2015 bietet der DWD in verschiedenen App-Stores eine Wetter App namens "DWD WarnWetter-App" kosten- und werbefrei an. Inhaltlich greift der DWD hierzu teilweise auf eigene Daten zurück, teilweise werden zum Beispiel Satellitenbilder und Blitzdaten extern hinzugekauft. Die WetterOnline Meterologische Dienstleistungen GmbH (Klägerin) bietet auf ihrer Internetseite sowie mit der "WetterOnline App" metereologische Dienstleistungen an. Die App der Klägerin kann entweder kostenlos und werbefinanziert oder als "Pro"-Version entgeltlich genutzt werden. Die Klägerin erhob Klage auf Unterlassung des Angebots der Wetterapp des DWD gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die Klägerin gegen die Beklagte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch (§§ 8 Abs. 1, Abs. 3, 3 Abs. 1, Abs. 3a UWG) hat. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem Anbieten der App um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrecht handelt, weil die Beklagte hier als öffentliche Hand Bürgerinnen und Bürgern Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet. Insoweit handelt die Beklagte auch nicht hoheitlich, sondern wird als wirtschaftliches Unternehmen tätig. Hierzu ist es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot dieser App fördert der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht. Das Angebot der DWD-App verstößt gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG. Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen, soweit - wie hier - einzelne im Gesetz geregelte Ausnahmen nicht einschlägig sind. Maßgeblich ist insoweit vor allem, dass in der App nicht nur über amtliche Warnungen des DWD, sondern umfassend über das Wetter informiert wird. Auch nach der Novelle des DWDG in diesem Jahr ist das Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2017
Quelle: Landgericht Bonn/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: App | kostenlos | unzulässige | unzulässiger | unzulässiges | Wettbewerbsverstoß

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25128 Dokument-Nr. 25128

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25128

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
agender schrieb am 18.11.2017

Also sollen die Armen auch keinen Wetterbericht mehr haben?!?!?!?

Auch wenn sich das absurde Urteil vorläufig "nur" auf Smartphones mit einer notwendigen Flatrate bezieht, heisst das, dass, sobald die Flat aufgebraucht ist, keine Werbung mehr empfangen werden kann - und somit kein Wetterbericht.

Wann zerstört dise Absurdformulierungeines Gesetzes auch noch den Wetterbericht auf öffentlichen PCs??

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung