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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 17.12.2015
- 67 S 390/15 -
Eintritt in das Mietverhältnis aufgrund Vater-Sohn-ähnlicher Beziehung mit verstorbenem Mieter
Vorliegen einer intimen Liebesbeziehung keine Voraussetzung für Eintrittsrecht
Hat eine Person 20 Jahre lang in einer Vater-Sohn-ähnlichen Beziehung mit dem verstorbenen Wohnungsmieter zusammengelebt, so begründet dies ein Eintrittsrecht in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 2 Satz 3 BGB. Auf das Vorliegen einer intimen Liebesbeziehung kommt es dabei nicht an. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 1995 lebte ein Wohnungsmieter mit einem 26 Jahre jüngeren Mann in Berlin zusammen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich zwischen den beiden eine Vater-Sohn-ähnliche Beziehung. Nachdem der
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Vermieters zurückzuweisen. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da der
Eintrittsrecht knüpft nicht an Vorliegen einer intimen Liebesbeziehung
Das Eintrittsrecht nach § 563 Abs. 2 Satz 3 BGB knüpfe nach Auffassung des Landgerichts nicht an das Vorliegen einer intimen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/ZMR 2016/ 289/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 122 C 69/14]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2016, Seite: 142 DWW 2016, 142 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2016, Seite: 195 GE 2016, 195 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 107 WuM 2016, 107 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2016, Seite: 289 ZMR 2016, 289
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Dokument-Nr. 25803
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