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Landgericht Berlin, Urteil vom 22.03.2017
- 65 S 285/16 -
Widerruf einer unbefristeten Untermieterlaubnis aus wichtigem Grund zulässig
Unzumutbarkeit der weiteren Untervermietung aufgrund langjährigen Wechsels des Lebensmittelpunkts des Hauptmieters
Eine ohne Rechtspflicht erteilte unbefristete Untermieterlaubnis kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die weitere Untervermietung aufgrund des langjährigen Wechsels des Lebensmittelpunkts des Hauptmieters und seines nicht absehbaren Rückkehrwillens für den Vermieter unzumutbar wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall zogen die Mieter einer Wohnung mit ihren Kindern in ein Haus. In diesem Zusammenhang wurde ihnen im Juni 1999 von der damaligen Vermieterin eine unbefristete
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg wies die Klage ab. Die
Landgericht bejaht Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gemäß § 546 Abs. 1 BGB zu. Sie habe das Mietverhältnis wirksam kündigen dürfen, da die Mieter durch die fortgesetzte
Wirksamer Widerruf der Untermieterlaubnis aus wichtigem Grund
Die Vermieterin habe nach Ansicht des Landgerichts die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2017, 260/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 25.05.2016
[Aktenzeichen: 19 C 289/15]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2017, Seite: 260 WuM 2017, 260
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Dokument-Nr. 24695
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