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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2020
65 S 205/19 -

Kein Annahmeverzug wegen urlaubsbedingter Abwesenheit bei Angebot der Mängelaufnahme/-beseitigung innerhalb der Sommermonate

Vorgeschlagene Termine fielen in Zeitraum urlaubsbedingter Abwesenheit

Ein Wohnungsmieter gerät wegen einer urlaubsbedingten Abwesenheit nicht in Annahmeverzug, wenn der Vermieter Termine zur Mängelaufnahme oder -beseitigung innerhalb der Sommermonate anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2020 als Berufungsgericht darüber zu entscheiden, ob ein Wohnungsmieter in Annahmeverzug gerät, wenn er vom Vermieter angebotene Termine zur Mängelaufnahme oder -beseitigung missachtet, weil er urlaubsbedingt abwesend war. Der Mieter hatte in dem Fall bereits im Jahr 2013 bzw. Dezember 2014 Mängel angezeigt. Ende Juni 2015 bot die Vermieterin schließlich Termine zur Mängelaufnahme und -beseitigung an. Der Mieter war aber an den genannten Termine im Urlaub.

Kein Annahmeverzug wegen urlaubsbedingter Abwesenheit

Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter nicht in Annahmeverzug geraten ist, da das beabsichtigte Tätigwerden der Vermieterin bzw. der von ihr beauftragten Personen in den Zeitraum der urlaubsbedingten Abwesenheit des Mieters fiel. Damit habe die Vermieterin rechnen müssen. Denn die Monate Juli und August seien als verbreitete Urlaubsmonate anerkannt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 15.08.2019
    [Aktenzeichen: 3 C 315/18]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2021, Seite: 377
GE 2021, 377

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30152 Dokument-Nr. 30152

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