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Landgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2013
- 65 S 201/12 -
Konkrete Anhaltspunkte für Bauarbeiten bei Baulücke in der Nachbarschaft
Spätere Baumaßnahmen rechtfertigen keine Mietminderung
Befindet sich in der Nachbarschaft eine Baulücke, muss der Mieter mit späteren Baumaßnahmen rechnen. Ein Minderungsrecht steht ihm in einem solchen Fall nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete wegen
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Landgericht Berlin gab dem Vermieter recht. Ein
Keine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung
Das Landgericht verneinte zudem das Vorliegen einer konkludenten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 548 GE 2013, 548 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 320 IMR 2013, 320
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Dokument-Nr. 16765
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