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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.12.1990
- 64 T 187/90 -
Duschen mit störanfälliger Warmwasserversorgung rechtfertigt Mietminderung von 5 %
Landgericht Berlin stärkt Mieterrechte
Kann ein Mieter nicht störungsfrei warm duschen, ist er zu einer Mietminderung von 5 % berechtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung seine
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Könne dieser nämlich nicht störungsfrei warm duschen, rechtfertige dies eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 1991, 194/rb)
Jahrgang: 1991, Seite: 194 MM 1991, 194
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Dokument-Nr. 17001
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