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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.12.1990
64 T 187/90 -

Duschen mit störanfälliger Warm­wasser­versorgung rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Landgericht Berlin stärkt Mieterrechte

Kann ein Mieter nicht störungsfrei warm duschen, ist er zu einer Mietminderung von 5 % berechtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung seine Miete mindern darf, wenn er nicht störungsfrei warm duschen kann.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Könne dieser nämlich nicht störungsfrei warm duschen, rechtfertige dies eine Mietminderung von 5 %.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 1991, 194/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM)
Jahrgang: 1991, Seite: 194
MM 1991, 194

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Dokument-Nr.: 17001 Dokument-Nr. 17001

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