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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2016
- 63 S 86/16 -
Beendigung der Lebensgemeinschaft begründet Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags
Keine Pflicht zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses aufgrund dort wohnhafter unterhaltsberechtigter Kinder
Ist eine Lebensgemeinschaft beendet, besteht ein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses, weil in der Wohnung unterhaltsberechtigte Kinder leben. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Mann nach dem Scheitern der Beziehung und seinem
Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf
Unterhaltspflicht begründet keine Pflicht zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses
Nach Ansicht des Landgerichts sei der Kläger nicht aufgrund seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 476/rb)
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 09.02.2016
[Aktenzeichen: 15 C 151/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 476 GE 2017, 476
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Dokument-Nr. 24476
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