wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.11.1996
61 S 180/96 -

Staubentwicklung in einer Wohnung berechtigt zur Mietminderung von 25 %

Gericht ging von der Netto-Kaltmiete aus

Kommt es in einer Wohnung zu einer Staubentwicklung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 25 % zu mindern. Auszugehen war dabei von der Netto-Kaltmiete. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Den Mietern einer Wohnung wurde fristlos gekündigt. Da sie jedoch erst einige Zeit nach der Kündigung auszogen, verlangten die Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete. Die Mieter hielten dem ein Minderungsrecht entgegen. Sie waren der Meinung, dass die Wohnung aufgrund der Staubentwicklung mangelhaft und die Höhe der Nutzungsentschädigung entsprechend dem Minderungsanspruch zu kürzen gewesen sei.

Anspruch auf Nutzungsentschädigung lag nicht vor

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieter. Diese haben keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 557 Abs. 1 BGB (jetzt: § 546 a Abs. 1 BGB) gehabt. Denn der Anspruch sei entsprechend dem Minderungsanspruch der Miete zu kürzen gewesen.

Recht zur Mietminderung bestand

Aus Sicht des Landgerichts sei die Wohnung wegen der Staubentwicklung mangelhaft gewesen. Den Mietern habe daher ein Recht zur Mietminderung gemäß § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) zugestanden. Das Gericht ging von einer Minderungsquote in Höhe von 25 % der Netto-Kaltmiete aus. In diesem Umfang sei der Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu kürzen gewesen. Im Übrigen sei der Anspruch wegen Zahlung (§ 362 BGB) und Aufrechnung (§ 389 BGB) erloschen gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 1998, 28/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1998, Seite: 28
WuM 1998, 28

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15575 Dokument-Nr. 15575

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15575

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?