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Landgericht Augsburg, Urteil vom 29.07.2010
- 1 HK O 1146/10 -
Molkerei darf hohen Sahneanteil am Milchprodukt nicht verschleiern
Gerade für figur- und gesundheitsbewusste Verbraucher besteht großer Unterschied zwischen Produkten aus Milch und Sahne
Eine Molkerei darf für ein Produkt nicht mit einem besonders hohen Anteil an "gesunder" Milch werben, wenn darin auch ein hoher Anteil an Sahne steckt. Dies entschied das Landgericht Augsburg.
Im zugrunde liegenden Fall warb eine
Durch Sahne bedingter höherer Fettanteil wird in Werbung verschleiert
Die Richter des Landgerichts Augsburg sahen dies anders. Für Verbraucher stelle es einen großen Unterschied da, ob ein Produkt aus Milch oder Sahne besteht. Gerade figur- und gesundheitsbewusste Personen würden es für sich und ihre Kinder vermeiden, Sahneprodukte zu kaufen. Der Anteil an Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil am Produkt werde in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2011
Quelle: Verbrauerzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 10835
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