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Landgericht Ansbach, Urteil vom 20.10.2017
- 3 O 394/17 -
Bei Schuldbekenntnis zu voller Haftung trifft anderem Unfallbeteiligten bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens keine Mithaftung
Schuldbekenntnis führt zur Verbesserung der Beweislage zugunsten des anderen Unfallbeteiligten
Gibt ein an einem Unfall beteiligter Fahrer ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung ab, führt dies zu einer Verbesserung der Beweislage zugunsten des anderen Unfallbeteiligten. Lässt sich nämlich das Unfallgeschehen nicht aufklären, so trifft ihn aufgrund des Schuldbekenntnisses keine Mithaftung. Dies hat das Landgericht Ansbach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Nachmittag im Januar 2017 zu einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Schuldbekenntnis
Das Landgericht Ansbach entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2019
Quelle: Landgericht Ansbach, ra-online (vt/rb)
- Erklärung nach einem Autounfall "Ich bin Schuld und meine Versicherung wird das übernehmen" verpflichtet zu nichts
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008
[Aktenzeichen: I-1 U 246/07]) - Spontane Äußerungen von Unfallbeteiligten am Unfallort sind kein Schuldanerkenntnis
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011
[Aktenzeichen: 4 U 370/10])
Jahrgang: 2018, Seite: 211 NJW-RR 2018, 211 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2018, Seite: 379 zfs 2018, 379
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Dokument-Nr. 27937
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