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Landgericht Ansbach, Urteil vom 06.07.2015
- 1 S 852/14 -
Anfechtung eines Mietvertrags für eine Kaffeemaschine wegen Irrtums über Vetragslaufzeit wirksam
Kioskbetreiber darf gemietete Kaffeemaschine zurückgeben
Das Landgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Kioskbetreiber den Mietvertrag über eine Kaffeemaschine wegen Irrtums über die Vertragslaufzeit - die nicht wie gedacht über ein Jahr sondern 66 Monate lief - wirksam anfechten kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt im nördlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einen
Beklagtes Unternehmen verweist auf wirksam geschlossenen Vertrag
Nach Abschluss des Vertrags stellte der Kioskbetreiber fest, dass der schriftliche Vertrag eine Laufzeit von 66 Monaten enthielt, woraufhin er den Vertrag anfocht und bereits geleistete Mietzahlungen in Höhe von 2.482,88 Euro zurückforderte. Das beklagte Unternehmen verwies auf den wirksam geschlossenen Vertrag und bestritt, dass über eine Vertragslaufzeit von einem Jahr gesprochen worden sei.
Nur als Wort aufgeführte Laufzeit berechtigt zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums
Das Landgericht Ansbach glaubte der Zeugenaussage der Ehefrau des Klägers, nicht aber der des Unternehmensvertreters und erklärte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2015
Quelle: Landgericht Ansbach/ra-online
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Dokument-Nr. 21259
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