wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Ansbach, Urteil vom 06.07.2015
1 S 852/14 -

Anfechtung eines Mietvertrags für eine Kaffeemaschine wegen Irrtums über Vetragslaufzeit wirksam

Kioskbetreiber darf gemietete Kaffeemaschine zurückgeben

Das Landgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Kioskbetreiber den Mietvertrag über eine Kaffeemaschine wegen Irrtums über die Vertragslaufzeit - die nicht wie gedacht über ein Jahr sondern 66 Monate lief - wirksam anfechten kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt im nördlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einen Kiosk, der nur im Sommerhalbjahr geöffnet ist. Im März 2013 schloss er bei einem Vertreterbesuch mit einem hierauf spezialisierten Unternehmen einen Vertrag über die Anmietung eines "Kaffee-Frischbrühgeräts". Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Unternehmensvertreter wies er darauf hin, dass er den Kiosk zunächst nur für ein Jahr gepachtet habe und dass im Winter saisonbedingt geschlossen sei. Daher könne er den Mietvertrag nur für ein Jahr schließen. Der Vertreter erklärt hierauf, dass dies kein Problem sei.

Beklagtes Unternehmen verweist auf wirksam geschlossenen Vertrag

Nach Abschluss des Vertrags stellte der Kioskbetreiber fest, dass der schriftliche Vertrag eine Laufzeit von 66 Monaten enthielt, woraufhin er den Vertrag anfocht und bereits geleistete Mietzahlungen in Höhe von 2.482,88 Euro zurückforderte. Das beklagte Unternehmen verwies auf den wirksam geschlossenen Vertrag und bestritt, dass über eine Vertragslaufzeit von einem Jahr gesprochen worden sei.

Nur als Wort aufgeführte Laufzeit berechtigt zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums

Das Landgericht Ansbach glaubte der Zeugenaussage der Ehefrau des Klägers, nicht aber der des Unternehmensvertreters und erklärte die Anfechtung des Mietvertrags wegen Irrtums des Kioskbetreibers über die Vertragslaufzeit gem. § 119 BGB für wirksam, mit der Folge, dass der Vertrag von Anfang an nichtig war und der Kläger die bislang bezahlte Miete zurückverlangen kann. Zur Begründung führte die Berufungskammer zudem aus, dass der Kläger die nur als Wort, nicht aber als Zahl im Vertrag aufgeführte Laufzeit von 66 Monaten - obgleich andere Daten wie die Mindestabnahmemenge Kaffee und die nach Einzeltassen errechnete Miete in Zahlen ausgeführt sind - offensichtlich übersehen hat, was zu dem zur Anfechtung berechtigenden Irrtum bei ihm geführt habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2015
Quelle: Landgericht Ansbach/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anfechtung | Irrtum | Fehlvorstellung | Kiosk | Mietvertrag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21259 Dokument-Nr. 21259

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21259

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung