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Landgericht Aachen, Urteil vom 23.11.1988
- 7 S 304/88 -
Betreiber eines Supermarktes haftet für Beschädigungen eines Kundenfahrzeugs auf Kundenparkplatz durch Einkaufswagen
Supermarktbetreiber zum Schutz der Kundenfahrzeuge verpflichtet
Der Betreiber eines Supermarktes hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge seiner Kunden auf dem Kundenparkplatz durch nicht ordnungsgemäß abgestellte Einkaufswagen nicht beschädigt werden. Kommt der Supermarktbetreiber dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, haftet er auf Schadenersatz. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1988 wurde das Fahrzeug einer Supermarktkundin auf dem
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Das Landgericht Aachen entschied zu Gunsten der Kundin. Ihr habe gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Schutz vor Beschädigungen durch Einkaufswagen
Nach Ansicht des Landgerichts seien die Pflichten eines Supermarktbetreibers mit angeschlossenem
Kein ausreichender Schutz durch regelmäßiges Einsammeln von Einkaufswagen durch Mitarbeiter
Ein Supermarktbetreiber komme seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2016
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 797/rb)
- Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privathaftpflichtversicherung muss für Schaden aufkommen
(Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
[Aktenzeichen: 5 S 51/93]) - Autofahrer haftet für Schäden durch wegrollenden Einkaufswagen auf Supermarktparkplatz
(Amtsgericht München, Urteil vom 05.02.2014
[Aktenzeichen: 343 C 28512/12])
Jahrgang: 1989, Seite: 797 NJW-RR 1989, 797
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Dokument-Nr. 22755
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