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Landgericht Aachen, Urteil vom 19.10.2017
- 1 O 480/16 -
Fristlose Kündigung eines Forward-Darlehens seitens der Bank bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist unwirksam
Vertragsklausel zum Kündigungsrecht der Bank verstößt gegen Wertungen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt daher zur Unwirksamkeit
Das Landgericht Aachen hat entschieden, dass eine Bank ein Forward-Darlehen bei eingetretener Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers nicht ohne weiteres fristlos kündigen darf.
Zwischen den Parteien des zugrunde liegenden Falls wurde ein Forward-Darlehen geschlossen. Dabei wurde ein ordentliches Kündigungsrecht für die
Beklagter teilt Bank eingetretene Arbeitslosigkeit mit
Mit Schreiben vom Oktober 2015 teilten die Beklagten der klagenden
LG erklärt von der Bank ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam
Das Landgericht Aachen entschied zugunsten der Beklagten und führte zur Begründung aus, dass der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung der
Klausel beinhaltet keine Einschränkungen hinsichtlich verwertbarer Sicherheiten
Gemäß § 490 Abs. 1 BGB könne der Darlehensgeber den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Bank darf nach berechtigter Kündigung des Kunden kein Entgelt für vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits verlangen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2017
[Aktenzeichen: 2-10 O 177/17]) - Arglistige Täuschung von Kunden durch die Bank über die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 10.09.2014
[Aktenzeichen: 262 C 15455/13])
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Dokument-Nr. 25837
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