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Landessozialgericht Essen, Urteil vom 28.09.2020
- L 17 U 626/16 -
Aggressiver Busfahrer ohne Unfallversicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz durch Unfallversicherung aufgrund persönlichem Streit mit Radfahrer
Setzt ein Busfahrer seinen Bus als "Waffe" gegen einen Fahrradfahrer ein, verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) 0 entschieden.
Im hier vorliegenden Fall ging der Kläger am Unfalltag 2015 seiner Tätigkeit als
LSG: Kein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall
Das LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Es fehle bereits an dem erforderlichen sachlichen (inneren) Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit als
Kläger hat Boden der versicherten Tätigkeit verlassen
Den Boden dieser versicherten Tätigkeit habe der Kläger aber dadurch verlassen, dass er den Bus als "Waffe" gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2021
Quelle: Landessozialgericht Essen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30221
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