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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 28.10.2013
- 5 Sa 257/13 -
Kein Anspruch auf Bezahlung von Überstunden bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers über geleistete Mehrarbeit
Angestellter Rechtsanwalt scheitert mit Klage gegen Arbeitgeber
Leistet ein Arbeitnehmer über seine vertragliche vereinbarte Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit, hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden, wenn der Arbeitgeber von der geleisteten Mehrarbeit weiß. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein angestellter Rechtsanwalt auf
Anspruch auf Bezahlung der Überstunden bei zu erwartender Vergütung der Mehrarbeit
Das Landesarbeitsgericht Mainz führte zunächst aus, dass es grundsätzlich kein Anspruch auf
Arbeitnehmer muss detaillierte Angaben zu den Überstunden machen
Ein
Fehlende Kenntnis der Arbeitgeber von der Mehrarbeit schloss Vergütungsanspruch aus
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Kaiserslautern, Urteil vom 18.04.2013
[Aktenzeichen: 2 Ca 1850/12]
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Jahrgang: 2014, Seite: 274 AnwBl 2014, 274
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Dokument-Nr. 17778
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