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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011
- L 4 U 134/11 -
LSG Rheinland-Pfalz: Infektion der Bandscheibe eines Bestatters ist keine Berufskrankheit
Ausbruch der Krankheit aufgrund eines Kontaktes zu Leichen mit erhöhter Infektionsgefahr nicht nachweisbar
Eine Infektion der Bandscheibe und der angrenzenden Wirbelkörper (Spondylodiszitis) kann nicht allein aufgrund der Tätigkeit eines Bestatters bei diesem als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 20 Jahren als
Bestatter gehört nicht zu den im Merkblatt zur entsprechenden Berufskrankheit aufgeführten Risikopersonen
Dieser Auffassung ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz jedoch nicht gefolgt. Der Kläger gehöre nicht zum Kreis der Risikopersonen, die im Merkblatt zur entsprechenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2011
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 12750
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