wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 28.10.2013
5 Sa 525/11 -

Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings verwirkt nach zweijährigem Abwarten

Arbeitgeber muss mit Inanspruchnahme nicht mehr rechnen

Wer wegen eines Mobbings zwei Jahre lang wartet bis er Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhebt, verwirkt seinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn nach solch einer Zeit muss der Arbeitgeber nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Nürnberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall erhob ein Personalfachberater Ende Dezember 2012 Klage auf Zahlung wegen Schmerzensgeld. Begründet hat er die Klage damit, dass er seit Juli 2006 von seinem Vorgesetzten gemobbt worden sei. Dies habe dazu geführt, dass er im Jahr 2007 für 52 Tage, im Jahr 2008 für 216 Tage und im Jahr 2009 bis August durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben war, woraufhin das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Das Arbeitsgericht Nürnberg konnte ein Mobbing nicht erkennen und wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Personalfachberaters.

Anspruch auf Schmerzensgeld war verwirkt

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied, dass etwaige Schmerzensgeldansprüche verwirkt waren. Es führte dazu aus, dass ein Recht verwirkt sei, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment).

Zweijähriges Warten begründete Verwirkung

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts habe die Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruchs etwa zwei Jahre nach dem letzten behaupteten Mobbing die Interessen des Arbeitgebers in gegen Treu und Glauben verstoßender Weise missachtet. Der Arbeitgeber habe mit einer Inanspruchnahme nicht mehr rechnen müssen. In diesem Zusammenhang habe berücksichtigt werden müssen, dass das Erinnerungsvermögen an einzelne Äußerungen und Verhaltensweisen mit der Zeit verblassen.

Vermeidung von Wertungswidersprüchen

Zudem würde ein anderes Ergebnis zu Wertungswidersprüchen führen, so das Landesarbeitsgericht weiter. Denn beruhen die Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche wegen Mobbings auf Benachteiligungsmerkmale im Sinne des § 1 AGG, müssen die Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Bestehe jedoch kein Bezug zu den Merkmalen des § 1 AGG, wäre es widersprüchlich ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen als maßgeblich anzusehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 20.07.2011
    [Aktenzeichen: 7 Ca 8046/10]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitsplatz | kein Anspruch auf ... | Mobbing | Schmerzensgeld | Verwirkung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17110 Dokument-Nr. 17110

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17110

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung