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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021
- 5 Sa 319/20 -
Drohung mit Krankschreibung zwecks Änderung des Dienstplanes rechtfertigt an sich fristlose Kündigung
Erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
Die Drohung mit einer Krankschreibung, um damit die Änderung des Dienstplanes zu erzwingen, stellt eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Dies rechtfertigt an sich eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 drohte eine in einer Bäckereifiliale in Mecklenburg-Vorpommern angestellte Verkäuferin mit einer
Arbeitsgericht gab Klage statt
Das Arbeitsgericht Schwerin gab der Klage statt. Eine Pflichtverletzung sei nach Ansicht des Gerichts nicht erwiesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen an einer Tätigkeit in der Spätschicht gehindert war. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten.
Landesarbeitsgericht hält Drohung mit Krankschreibung für wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass das Verhalten der Klägerin an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt. Die Klägerin habe ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme erheblich verletzt, indem sie mit einer
Unzulässigkeit der fristlosen Kündigung
Letztlich hielt aber auch das Landesarbeitsgericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Schwerin, Urteil vom 14.10.2020
[Aktenzeichen: 4 Ca 904/20]
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Dokument-Nr. 30492
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