wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2017
7 Sa 913/16 -

Stellenanzeige "Frauen an die Macht" - Männlicher Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung

Nur an Frauen gerichtete Stellenanzeige kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein

Eine Stellenanzeige, mit der unter der Überschrift "Frauen an die Macht" ausschließlich weibliches Verkaufspersonal gesucht wird, ist dann für männliche Berber nicht diskriminierend, wenn in dem Betrieb im gesamten Verkaufs- und Servicebereich bislang nur Männer beschäftigt sind und diesem Zustand im Interesse der weiblichen Kundschaft und in Absprache mit dem Betriebsrat eine Ende habe bereitet werden soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Köln hervor, das damit die Klage eines Bewerbers auf Entschädigung wegen Diskriminierung abwies.

Unter der Überschrift "Frauen an die Macht" suchte ein Kölner Autohaus auf seiner Homepage gezielt eine weibliche Autoverkäuferin. Ein Mann, der sich erfolglos auf die Stelle beworben hatte, fühlte sich diskriminiert und verklagte das Autohaus unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern eines Automobilkaufmanns.

Benachteiligung im vorliegenden Fall ausnahmsweise gerechtfertigt

Seine Klage blieb sowohl vor dem Arbeitsgericht Köln als auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Köln erfolglos. Zwar spreche der Text der Stellenanzeige dafür, dass der Kläger wegen seiner Eigenschaft als Mann benachteiligt worden sei. Diese Benachteiligung sei aber im entschiedenen Fall ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen, da das Autohaus in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich bislang nur Männer beschäftigt habe und diesem Zustand im Interesse der weiblichen Kundschaft und in Absprache mit dem Betriebsrat eine Ende habe bereiten wollen. Eine solche Maßnahme decke sich in vollem Umfang mit dem Sinn und Zweck des AGG und löse keinen Entschädigungsanspruch aus.

§ 15 AGG lautet:

(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. [...]

§ 8 AGG lautet:

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Köln, Urteil vom 10.02.2016
    [Aktenzeichen: 9 Ca 4843/15]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Diskriminierung | Entschädigung | Stellenanzeige

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25110 Dokument-Nr. 25110

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25110

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Theo schrieb am 14.11.2017

Unglaublich...

Emanzipation bedeutet Gleichberechtigung und eben nicht, (immer) mehr Rechte für Frauen!

Im Zeitalter von Bundespolitikerinnen, Bundespolizistinnen, Bundeskanzlerinnen, ect. sollte endlich Schluß sein, mit steter Übervorteilung, sonst werden wohl die Männer irgendwann eine Emanzipation fordern...

Remhagen antwortete am 15.11.2017

@Theo

so ist es. Da fragt man(n) sich, in welcher verdrehten Welt wir leben!

Remhagen schrieb am 13.11.2017

Stellenanzeige "Männer an die Macht", hätte einen Schadenersatzanspruch begründet.

Manchmal muss man(n) sich fragen, was haben wir für eine Gesetzgebung?

Lächerlich diese Entscheidung des LAG Köln!

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung