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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.10.2019
- 17 Sa 1038/18 -
Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer - Fristlose Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin ist wirksam
Das Landesarbeitsgerichts Hamm hat entschieden, dass die Sparkasse Herne einer Mitarbeiterin, die nach eigener Darstellung in einem angelieferten Geldkoffer nur je eine Packung Babynahrung und Waschpulver vorgefunden hatte, zu Recht außerordentlich fristlos gekündigt hat.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine seit dem Jahr 1991 beschäftigte heute 54-jährige Kassiererin der
Verfahrensgang
Das Arbeitsgericht Herne erachtete die
LAG von Wegnahme des Geldes durch gekündigte Mitarbeiterin überzeugt
Nach deren nochmaliger Prüfung war das Landesarbeitsgericht nunmehr von einer Wegnahme des Geldes durch die gekündigte Mitarbeiterin überzeugt. In die eigenständige Bewertung eingeflossen sind dabei die Feststellungen des Amtsgerichts Herne aus dem parallel laufenden Strafverfahren. Dieses hatte die Klägerin mit Urteil vom 22. Mai 2019 wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und die Einziehung des Geldbetrages angeordnet. Das Strafurteil ist noch nicht rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28010
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