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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009
- 6 TaBVGa 2284/09 -
LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsratswahl bei easyJet untersagt
Für Gründung eines Betriebsrates notwendiger Tarifvertrag bislang nicht abgeschlossen worden
Der Wahlvorstand der easyJet Airline Company Ltd. darf das Verfahren zur Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats für das Bodenpersonal und das im Flugbetrieb beschäftigte Personal nicht weiter fortführen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Wahlvorstand der easyJet Airline Company Ltd. durch einstweilige Verfügung untersagt, das Verfahren zur
LAG widerspricht Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus
Nach § 117 Abs. 2 BetrVG kann für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer eine Vertretung nur durch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2009
Quelle: ra-online, LAG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 8698
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