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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.10.2013
- 21 Sa 1380/13 -
Kein Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung bei nicht ernsthaft gemeinter Bewerbung auf eine Stellenausschreibung
Promovierter Rechtsanwalt bewarb sich bewusst auf Stellenanzeigen für Berufseinsteiger
Einem Bewerber, der sich erfolglos auf eine altersdiskriminierende Stellenanzeige beworben hat, ohne ernsthaft an der Stelle interessiert zu sein, steht eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1953 geborene Kläger, ein promovierter
Entschädigungsverlangen des Klägers rechtsmissbräuchlich
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger sei es bei seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online,
- Ablehnung eines Stellenbewerbers wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt Diskriminierung dar
(Amtsgericht Aachen, Urteil vom 14.12.2012
[Aktenzeichen: 2 Ca 4226/11]) - "Berufsanfänger" und "Young Professionals": BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines Stellenbewerbers
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013
[Aktenzeichen: 8 AZR 429/11])
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Dokument-Nr. 17518
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