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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.03.2018
- 10 Sa 1507/17 -
Für Kündigung aus Anlass einer Erkrankung spricht zeitlicher Zusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit
Arbeitnehmer kann sich auf Anscheinsbeweis berufen
Wird die Kündigung eines Arbeitnehmers im zeitlichen Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung aus Anlass der Erkrankung. Der Arbeitgeber ist daher gemäß § 8 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zur Entgeltfortzahlung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang Juli 2016 begann ein Schlosser seine Tätigkeit bei einem Fuhrbetrieb. Die
Arbeitsgericht bejaht Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Das Arbeitsgericht Cottbus bejahte einen Anspruch auf
Landesarbeitsgericht nimmt ebenfalls Kündigung aus Anlass der Erkrankung an
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und verwies auf die Begründung des Arbeitsgerichts. Zwar ende die Pflicht zur
Anscheinsbeweis spricht für Anlasskündigung bei zeitlichem Zusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit
Ist die Kündigungen in zeitlich engem Zusammenhang zur angezeigten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 05.10.2017
[Aktenzeichen: 12 Ca 10035/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 259 NJ 2018, 259 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 468 NJW-Spezial 2018, 468 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 297 NZA-RR 2018, 297
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Dokument-Nr. 27385
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