wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2015
1 Sa 4/15 -

Pflegekräfte haben weiterhin Anspruch auf Geriatriezulage

Erschwerniszulage soll die besonderen Belastungen der Pflegekräfte bei der Pflege von kranken alten Menschen ausgleichen soll

In Altenheimen arbeitende Pflegekräfte, die überwiegend krankenpflege­bedürftige Altenheimbewohner pflegen, haben nach wie vor Anspruch auf die so genannte Geriatriezulage. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.

Der Arbeitgeber betreibt 65 Pflegeheime, vorwiegend in Baden-Württemberg. Dort sind ca. 3.500 Pflegekräfte beschäftigt. Aufgrund eines Anerkennungstarifvertrags findet auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Nach der Vorbemerkung Nr. 5 Abs. 1 c) zur Entgeltordnung des TV-L steht den Pflegekräften eine monatliche Zulage in Höhe von € 46,02 brutto zu, wenn sie die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen ausüben.

Bundesarbeitsgericht hat bereits über Vorgängerregelungen entschieden

Zu gleichlautenden Vorgängerregelungen im Bundes-Angestelltentarifvertrag und ähnlichen Tarifwerken hatte das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 1973 und später noch einmal im Jahr 1999 entschieden, aus der Systematik des Tarifvertrags ergebe sich, dass diese Zulage nicht nur an Pflegekräfte in Krankenhäusern, sondern auch an Pflegekräfte in Altenheimen zu zahlen sei. Voraussetzung sei allerdings, dass überwiegend krankenpflegebedürftige Altenheimbewohner zu pflegen seien. Die Zulage sei eine Erschwerniszulage, die die besonderen Belastungen der Pflegekräfte bei der Pflege von kranken alten Menschen ausgleichen solle.

Arbeitgeber hält Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für falsch

Der Arbeitgeber hat die Auffassung vertreten, das Bundesarbeitsgericht habe bereits damals die tatsächlichen Verhältnisse verkannt. Gesunde alte Menschen seien nicht pflegebedürftig. Die Pflegebedürftigkeit resultiere allein aus Erkrankungen. Die in den Pflegeheimen untergebrachten alten Menschen seien fast ausnahmslos krank. Folge man dem Bundesarbeitsgericht, so stehe jedem Altenpfleger die Zulage zu, sofern für das Arbeitsverhältnis der TV-L gelte. Das sei von den Tarifvertragsparteien so nicht gewollt gewesen.

Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, die Zulage solle die besonderen Belastungen ausgleichen, die sich bei der Pflege erkrankter alter Menschen ergäben. Diesen Zweck erfülle die Zulage nach wie vor.

Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht ist der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt. Die Berufungsverhandlung habe zwar ergeben, dass - anders als früher - die alten Menschen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verblieben und daher meist in einem erkrankten Zustand in den Pflegeheimen untergebracht würden. Der demographische Wandel habe deshalb zur Folge, dass die Zahlung der Pflegezulage praktisch der Normalfall geworden sei. Dies bedeute für die Träger der Pflegeeinrichtungen einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand.

Neue Vereinbarungen hinsichtlich der geänderten gesellschaftliche Verhältnisse müssen die Tarifparteien unter sich finden

Dennoch sei der Zweck der Zulage, die über die "normale" Altenpflege hinausgehenden besonderen Belastungen des Pflegepersonals bei der Pflege kranker alter Menschen auszugleichen, nach wie vor gegeben. Den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen könne nicht durch eine Rechtsprechungsänderung Rechnung getragen werden, etwa dahin, dass die Zulage nur noch bei der Pflege von schwerst pflegebedürftigen Menschen zu zahlen sei. Es sei die Aufgabe der Tarifvertragsparteien, eine Änderung des Zulagensystems zu vereinbaren, wenn dieses ihrer Auffassung nach nicht mehr zeitgemäß sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2015
Quelle: ra-online, LAG Baden-Württemberg (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Geriatriezulage

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21349 Dokument-Nr. 21349

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21349

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung