wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.11.2018
5 U 185/17 -

Versandapotheke darf Widerrufsrecht für Arzneimittel nicht generell ausschließen

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich bei Einfuhr von Medikamenten an deutschen Vorschriften für den Versandhandel halten

Online-Apotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos beraten zu können.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: DocMorris hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Medikamente vollständig vom Widerrufsrecht ausgenommen. Denn die Arzneimittel müssten nach einer Rückgabe entsorgt werden, da sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr verkauft werden könnten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt diese Klausel für unwirksam.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht im Versandhandel nur selten möglich

Das Kammergericht schlossen sich dieser Auffassung an. Das Gesetz sehe im Versandhandel nur wenige Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor, etwa für Waren, die leicht verderblich oder auf den persönlichen Bedarf des Kunden zugeschnitten sind. Das treffe auf Medikamente nicht generell zu, entschied das Gericht. Das Kammergericht folgten damit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg und Karlsruhe. Zuvor hatte bereits das Landgericht Berlin der Klage des Bundesverbads der Verbraucherzentralen in erster Instanz stattgegeben.

Telefonnummer des Kunden muss erfragt werden

Das Kammergericht entschied außerdem, dass DocMorris muss auf seiner Internetseite die Telefonnummer der Kunden abfragen müsse, unter der sie für eine kostenlose Beratung durch das pharmazeutische Personal erreichbar sind. Das Unternehmen müsse zugleich darauf hinweisen, dass ohne Angabe der Telefonnummer keine Lieferung von Medikamenten möglich sei.

Abfrage der Telefonnummer ist eindeutige gesetzliche Vorgabe

DocMorris hatte keine Telefonnummer erfragt und lediglich eine kostenlose Telefon-Hotline und einen Video-Chat angeboten. Die Verbraucherzentrale verwies darauf, dass die Abfrage der Telefonnummer eine eindeutige gesetzliche Vorgabe sei, die dazu diene, dass auch Online-Apotheken ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten erfüllen können. Dafür reiche es nicht aus, lediglich auf Fragen von Kunden zu reagieren. Ein Anruf könne zum Beispiel nötig sein, wenn sich die bestellten Medikamente in ihren Wirkungen beeinflussen.

Auch ausländische Unternehmen müssen deutsche Vorschriften für Versandhandel einhalten

Das Kammergericht stellte außerdem klar, dass sich auch Unternehmen mit Sitz im Ausland bei der Einfuhr von Medikamenten an die deutschen Vorschriften für den Versandhandel halten müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2017
    [Aktenzeichen: 16 O 389/16]
Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26869 Dokument-Nr. 26869

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26869

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung